Die Südtiroler Winterfahrverbots-Regelung

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Die Südtiroler Winterfahrverbots-Regelung

#1 Beitrag von Forenleitung » 28. Okt 2010, 20:03

Saftige Strafen für Verstöße gegen die Winterfahrverbote

Autofahrer in Südtirol aufgepasst: Für sie kann es teuer werden, wenn sie in der kommenden Wintersaison gegen die Innenstadt-Fahrverbote im Rahmen der Feinstaub-Verordnung verstoßen. Die im Juli in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung sieht erhöhte Bußgelder auch für Feinstaub-Sünder vor, so der Bozener Bürgermeister Luigi Spagnolli am Dienstag, 19. Oktober. Statt bisher 78 Euro drohen nun bis zu 155 Euro.

Die Südtiroler Winterfahrverbots-Regelung im Detail

Besonders in der Winterzeit übersteigen die Schadstoffwerte in der Luft häufig die zulässigen Grenzwerte. Daher verbannen die Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen seit Jahren im Zeitraum von 1. November bis 31. Märzvorsorglich alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und alle Zweitakt-Motorräder (mit oder ohne Katalysator) von den Straßen in ihrem Innenbereich.

Draußen bleiben müssen diese Fahrzeuge von Montag bis Freitag (außer Feiertage) in den Zeiten von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr. Betroffen sind auch Oldtimer. Freie Fahrt haben lediglich Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5. Das Verbot gilt außerdem immer - auch an Sonn- und Feiertagen - in verkehrsberuhigten Zonen und zwar für 24 Stunden. Nicht betroffen von den Winterfahrverboten ist der Verkehr auf Autobahnen.

Nähere Infos zu den Regelungen in den jeweiligen Städten gibt es unter www.provinz.bz.it/guteluft.

Ermittlung der Euro-Klasse

Die Schadstoffklasse ihres Autos können Halter anhand einer Schlüsselnummer in den Zulassungspapieren ermitteln. Im alten Fahrzeugschein kennzeichnen dabei die letzten beiden Ziffern im ersten Feld oben links diese Einstufung, erläutert Arnulf Thiemel vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg. Welche Klasse sich hinter der Kennung verbirgt, könne dann zum Beispiel beim Autohändler erfragt werden.

Allgemeine Hinweise für Autofahrer in Italien

Auch andere italienische Städte und Gemeinden greifen zu ähnlichen Maßnahmen, um die Luft zu verbessern. Mitunter werden kurzfristig auch so genannte Autofreie Sonntage ausgerufen. An diesen Sonntagen ruht dann der komplette private Pkw-Verkehr.

Eine zentrale Meldestelle dafür gibt es in Italien nicht und damit auch keine Übersicht über die von den Anti-Smog-Maßnahmen betroffenen Orte. In den meisten Fällen weisen Radiodurchsagen, Hinweisschilder, Leuchttafeln und mitunter Straßensperren auf die Fahrverbote hin. Manche Gemeinden und Regionen informieren darüber hinaus auf ihren Internetseiten. Auch Touristenbüros vor Ort geben Auskunft.

Wer Ärger mit den Ordnungshütern vermeiden möchte, sollte in den Außenbereichen der Städte parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in das Zentrum fahren. Auch ausländische Autofahrer müssen sich an diese Einschränkungen halten. Touristen, deren Unterkunft in der Fahrverbotszone liegt, dürfen aber in der Regel an- und abreisen. Je nach Grad der Luftverschmutzung verhängen die Gemeinden oder Regionen Fahrverbote auch relativ kurzfristig.

Quelle: www.adac.de
Campergruß

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