Gas Prüfung

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eifellord
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Gas Prüfung

#1 Beitrag von eifellord » 23. Sep 2022, 16:40

Anfang 2023 wird eine novellierte StVZO in Kraft treten. Der Entwurf zur Abstimmung im Bundesrat/Bundestag enthält auch Bestimmungen zur Gasprüfung:


Neu ist der § 5 StVZO Flüssigkeitsanlagen in Fahrzeugen:

Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen ... haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge ..., die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, alle zwei Jahre auf ihre Kosten nach Maßgabe von DVGW-Arbeitsblatt G 607 ... in regelmäßigen Zeitabständen alle zwei Jahre untersuchen zu lassen.

Die Unterlassung ist gem. dem ebenfalls geänderten § 69a Abs. 2 aa StVZO bußgeldbewehrt (ähnlich wie bei der HU zeitlich gestaffelt von 15 bis 60 Euro)


Was bedeutet das:

Ziff. 5.2 DVGW-Arbeitsblatt G607 definiert die Wiederholungsprüfung. Sie erstreckt sich nicht nur auf die Dichtigkeit sondern auf sämtliche Komponenten der Gasanlage, also alles was im gelben Heft eingetragen ist. Was nicht eingetragen ist oder ohne Änderungsprüfung (Ziff. 5.3 G607) verändert wurde, ist im Umkehrschluss nicht zulässig und führt zur Verrweigerung der Plakette.

Im Zusammenhang mit der neuen StVZO entstehen bei unzulässigen Gasanlagen m.E. aber noch weitere Konsequenzen:

Neu ist ebenfalls der § 19 Abs. 2a StVZO. Darin heißt es u.a:

Für Änderungen von Bauteilen, Systemen, selbstständigen technischen Einheiten oder Software an Fahrzeugen sind ausnahmslos sämtliche Auswirkungen auf die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu berücksichtigen, welche sich durch die Veränderung auf bereits vorhandene Bauteile, Systeme, selbstständige technische Einheiten oder Software des Fahrzeugs ergeben könnten...

Falls Änderungen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen (davon darf man m.E. bei illegalen Änderungen an der Gasanlage ausgehen) erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Konsequenzen sind bekannt und für Kontrollen ist u.a. auch die Polizei zuständig. Wer also in seinem Gaskasten oder sonstwo an der Anlage "kreativ" ist, könnte nun im Falle einer Kontrolle schlimmstenfalls mit einer Stilllegung vor Ort rechnen müssen.


Aber Achtung :!: : Dabei handelt es sich bislang nur um einen Entwurf der Bundesregierung. Ich prophezeie aber wenig Änderungsbedarf an dem relativ einfachen § 5 StVZO, der ja eigentlich auch nichts Neues enthält, nur aber im Zusammenhang mit dem geänderten § 19 StVZO Brisanz entwickeln könnte. Der Schwerpunkt der neuen StVZO liegt neben der Betriebserlaubnis auch eher auf der Abgasentwicklung, Aufzeichnungsgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern für Fahrzeuge über 3,5t.
Laut meiner Frau mache ich zwei Fehler.Ich höre nie zu und noch was anderes :wallb:

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freetec598
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Re: Gas Prüfung

#2 Beitrag von freetec598 » 24. Sep 2022, 18:12

Meines Wissens war das bisher mit der Gasprüfung schon so, bis ein findiger Camper in einem Rechtsstreit vor 2 oder 3 Jahren beweisen konnte, das es nicht möglich ist, ein geeichtes Prüfgerät für diese Untersuchungen herzustellen. So ungefähr hat es mir der TÜV Prüfer im August bei der letzten TÜV Prüfung erklärt.
Seitdem mußte die TÜV Untersuchung auch ohne Gasprüfung erteilt werden.
Seitdem sind die Gasprüfungen für WOWAs und WOMOs entfallen.
Ich lasse trotzdem auch weiterhin, ob Pflicht oder freiwillig,
alle 2 Jahre die Gasprüfung bei unserem Dethleffs machen.
Soll aber ab 2023 wieder die ursprüngliche Situation wieder hergestellt werden.
Also TÜV Abnahme nur mit Gasprüfung.
Servus
Peter
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FrankiaFan
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Re: Gas Prüfung

#3 Beitrag von FrankiaFan » 25. Sep 2022, 10:11

Euren Ausführungen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Lediglich das die "Gasprüfung" nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 nicht ausgesetzt war, sondern lediglich die HU nicht verweigert werden konnte wenn kein gültiger Nachweis über eine "Gasprüfung" zur HU vorgelegt wurde.

Zum 01.01.2023 sollen für diese "Gasprüfungen" reproduzierbare und eichfähige Prüfgeräte durch den Sachkundigen eingesetzt werden. Diese Prüfgeräte gibt es schon länger auf dem Markt aber sie wurden für die Prüfung nicht vorgeschrieben und somit aus kostengründen nicht eingesetzt.
LG Rüdiger

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freetec598
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Re: Gas Prüfung

#4 Beitrag von freetec598 » 25. Sep 2022, 12:28

:daumen
Danke Rüdiger für die Klarstellung und Euch noch einen schönen Sonntagnachmittag.
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