Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

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FrankiaFan
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Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#1 Beitrag von FrankiaFan » 17. Jan 2020, 08:43

Änderung der HU-Richtlinie zum 31.12.2019
Kurztext:
Die Mangelbewertung zur Zulässigkeit oder Prüfung nach Nummer 7 des Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen) wurde bis zum 01.01.2023 außer Kraft gesetzt.

Begründung:
Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung" ist u.a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Mangelbewertung im Rahmen dieser Prüfung bei der Hauptuntersuchung (HU) zeitlich befristet bis zum 31.12.2023 ausgesetzt.

Das heißt, das im Rahmen der Hauptuntersuchung eine gültige Prüfung der Gasanlage nach der DVGW-Arbeitsblatt G 607 nicht mehr zwingend zum bestehen der HU gefordert ist.
LG Rüdiger

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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#2 Beitrag von m3ontour » 17. Jan 2020, 11:39

Danke Rü
Liebe Grüße Micha und Manfred

Erst wenn es zu spät ist, stellen wir fest, das warten die falsche Entscheidung war.

Hier gehts zu unserer Homepage https://www.m3ontour.eu/

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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#3 Beitrag von freetec598 » 17. Jan 2020, 18:22

Danke Rüdiger. :up: :dankschoen:
Hast da auch mal einen Link dazu ?
Bei mir steht beides im März an.
Servus
Peter
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#4 Beitrag von SL-OW » 18. Jan 2020, 00:29

Moin,
ich war heute beim örtlichen KÜS zur HU. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass die Gasprüfung nicht mehr Voraussetzung für das Bestehen der HU wäre. Allerdings waren die Prüfer auch leicht verunsichert/verwirrt, weil sie jetzt eine abgespeckte Prüfung durchführen sollen.
Wie so oft beim Gas - z.B. bei den Tankflaschen - keiner weiß nix Genaues. 8) :lol: :roll:
Gruß
Rolf

PS: Ich habe auch kein Problem damit, alle 2 Jahre 35 € für die Gasprüfung zu bezahlen.
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#5 Beitrag von m3ontour » 18. Jan 2020, 06:41

Die 35 € sollte jeder für die Sicherheit übrig haben. Aber es macht doch viel mehr Spaß dies freiwillig zu tun!
drxu5
Liebe Grüße Micha und Manfred

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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#6 Beitrag von FrankiaFan » 18. Jan 2020, 08:05

freetec598 hat geschrieben:
17. Jan 2020, 18:22
Danke Rüdiger. :up: :dankschoen:
Hast da auch mal einen Link dazu ?
Bei mir steht beides im März an.
Hallo Peter,
nein einen Link dazu kann ich dir leider nicht geben. Die Änderung des §29 STVZO Anl.VIII Untersuchungspunkt 6.1.3 Nr. D6.1.3 b) habe ich bisher leider noch nicht öffentlich zugänglich im Netz gefunden.
Aber alle Prüforganisationen sind über diese Änderung (Aussetzung) in Kenntnis gesetzt worden.
SL-OW hat geschrieben:
18. Jan 2020, 00:29
Allerdings waren die Prüfer auch leicht verunsichert/verwirrt, weil sie jetzt eine abgespeckte Prüfung durchführen sollen.
Wie so oft beim Gas - z.B. bei den Tankflaschen - keiner weiß nix Genaues. 8) :lol: :roll:
Gruß
Rolf

PS: Ich habe auch kein Problem damit, alle 2 Jahre 35 € für die Gasprüfung zu bezahlen.
Warum denn eine abgespeckte Prüfung im Rahmen der HU?
Der Prüfumfang hat sich doch nicht geändert. Lediglich die Pflicht zur gültigen G607. Entweder der Prüfer hat die G 607 mit durchgeführt oder aber die Gültigkeit anhand des Prüfbuch überprüft. Ansonsten ist der Prüfumfang doch gleich geblieben.

Nicht nachgewiesene G607 Prüfungen sind als Bemerkung im Untersuchungsbericht zu hinterlegen.

Die Prüfpflicht aus der DVGW wird ja weiterhin gefordert, sie ist halt "nur" kein Kriterium mehr zum bestehen der HU.

Unabhängig davon sollte es jedem das Geld wert sein die Gasanlage weiterhin überprüfen zu lassen. Meine Meinung
LG Rüdiger

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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#7 Beitrag von freetec598 » 18. Jan 2020, 16:24

Danke Rüdiger.
Eigentlich habe ich auch kein Problem mit der Gasprüfung alle 2 Jahre.
Da unser Reisemobil aber im Frühjahr 6 Jahre alt wird und ab da jährlich eine TÜV Prüfung zu
erfolgen hat, sehe ich die Notwendigkeit für eine jährlich Gasprüfung nicht so richtig ein.
Natürlich freut sich der TÜV über diese zusätzliche leicht verdiente Einnahme.
Ich werde mir also ab da die jährliche Gasprüfung sparen und das eingesparte Geld
für die 10 Jährliche Austauschaktion der dann zwangsweise zu ersetzenden Teile ausgeben.
Servus
Peter
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#8 Beitrag von SL-OW » 18. Jan 2020, 16:46

Moin Peter,
nach 6 Jahren jedes Jahr HU, aber weiterhin nur alle zwei Jahre Gasprüfung. Für die HU benötigt man im Übrigen nur eine gültige Plakette, die Gültigkeitsdauer ist nicht maßgebend.
Gruß
Rolf
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#9 Beitrag von freetec598 » 18. Jan 2020, 16:57

Danke Rolf, ich lerne immer wieder gerne dazu. :)
Allerdings verstehe ich Deinen zweiten Satz nicht:
Für die HU benötigt man im Übrigen nur eine gültige Plakette, die Gültigkeitsdauer ist nicht maßgebend.
Servus
Peter
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#10 Beitrag von SL-OW » 18. Jan 2020, 17:32

Ja gut....ich meinte die Gasplakette. :roll: :lol:
Gruß
Rolf
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#11 Beitrag von FrankiaFan » 18. Jan 2020, 17:51

freetec598 hat geschrieben:
18. Jan 2020, 16:57
Danke Rolf, ich lerne immer wieder gerne dazu. :)
Allerdings verstehe ich Deinen zweiten Satz nicht:
Für die HU benötigt man im Übrigen nur eine gültige Plakette, die Gültigkeitsdauer ist nicht maßgebend.
Rolf meinte damit wahrscheinlich das zum Zeitpunkt der HU die Gasprüfung noch gültig sein „musste“.
Egal ob sie noch Gültigkeit hat bis zur dann nächsten HU.
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#12 Beitrag von SL-OW » 19. Jan 2020, 11:03

"Da unser Reisemobil aber im Frühjahr 6 Jahre alt wird und ab da jährlich eine TÜV Prüfung zu..." Zitat Peter

Aussage KÜS-Prüfer zu diesen Thema: Ich solle mit meinem 4,5 - Tonner nach 5 Jahren und 10 Monaten zur HU kommen. Dann gäbe es noch einmal eine zweijährige Plakette.
Gruß
Rolf
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#13 Beitrag von freetec598 » 19. Jan 2020, 15:21

Danke Rolf, :thumbup: :dankschoen: :daumen

das habe ich auch verschiedentlich gelesen.
Genauso oft habe ich gelesen, dass die, die es versucht haben,
mit diesem vorgezogenen Termin beim TÜV, KÜS usw. gescheitert sind.
Schön wäre es schon. :-)
Wird allerdings bei mir nicht klappen, da unser WOMO bis 02.2020 in der Garage stehen muß
und der TÜV in 03.2020 fällig wird.
Servus
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#14 Beitrag von FrankiaFan » 19. Jan 2020, 16:39

SL-OW hat geschrieben:
19. Jan 2020, 11:03
Aussage KÜS-Prüfer zu diesen Thema: Ich solle mit meinem 4,5 - Tonner nach 5 Jahren und 10 Monaten zur HU kommen. Dann gäbe es noch einmal eine zweijährige Plakette.
Gruß
Rolf
Ist zwar off Topic, aber dennoch.
Da ist der KÜS-Prüfer leider im Irrtum oder er hat die Aussage aus Unwissenheit getätigt.

Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t und bis 7,5t gelten gem. Nr. 2.1.6.2 der Anlage VIII zur StVZO folgende Fristen:
- bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten = 24 Monate
- für die weiteren Hauptuntersuchungen = 12 Monate

Der Gesetzgeber setzt damit folgende Dynamisierung der HU-Fristen (in Jahren) fest: 2-2-2-1-1-1....
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einer Klage am 24.01.2014 entschieden, dass ein Vorziehen der nach 72 Monaten fälligen HU nicht dazu führt, dass die Untersuchungsfrist für die nächste HU von eigentlich 12 Monaten auf 24 Monate steigt, nur weil die Untersuchung dann noch in den ersten 72 Monaten seit Erstzulassung erfolgt ist.
Aufgrund dieses Urteils wurde folgende Verfahrensweise festgelegt. (Diese ist auch mittlerweile in der Anlage VIII zur StVZO eingearbeitet):
Wird ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5t und bis zu 7,5t, dessen 3. HU seit Erstzulassung nach 72 Monaten erfolgen sollte, vorzeitig ab dem 61. Monat seit EZ zur HU vorgestellt, ist bei positiver HU nur noch eine Plakette mit einer Laufzeit von 12 Monaten zuzuteilen.
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Re: Pflicht zur Gasprüfung bei HU ausgesetzt

#15 Beitrag von Altmaerker39638 » 27. Feb 2021, 17:43

Hallo, habe trotz "Aussetzung..." die Gasprüfung machen lassen. Hat 69 € gekostet und das sind Peanuts gegenüber den anderen Kosten. Habe gerade meine Alden Heizung die Flüssigkeit tauschen lassen; allein die 30 Ltr Aldenflüssigkeit hat eben mal 446 € gekostet, dann noch einen undichten Ausgleichsbehälter & Lohn und schnell sind 8 kilo futsch.
Wir haben auch BJ 2015 und müssen bald alle Jahre zum TÜV. :oops: :wallb: Ich finde das typisch Deutsch - eben Beamten- & Verwaltungsstaat der den Bürger kräftig abzockt. Ohne km-Begrenzung ohne Sinn und eben nur in D! Leider sind wir zu Alt um auszuwandern. :(
Freundliche Grüße
Regina & Joachim
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